Verkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Sprache 

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitteilungen, Angebote und Vereinbarungen, mit denen EC Rent NV („ECR CAR RETAIL“) einem Kunden (der „Kunde“) am oder nach dem 1. Januar 2022 Waren oder Dienstleistungen anbietet oder sich dazu verpflichtet, diese anzubieten. 

1.2. Der Kunde erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden, indem er eine Bestellung bei ECR CAR RETAIL aufgibt. Der Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Der Kunde erkennt an, dass ECR CAR RETAIL nur dann an solche Bedingungen gebunden ist, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter von ECR CAR RETAIL angenommen wurden und einen ausdrücklichen und spezifischen Verweis auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Wenn der Bestellschein gemäß Artikel 2.2 Bedingungen enthält, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben die Bedingungen des Bestellscheins Vorrang. 

1.3. Obwohl die Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, ist die niederländische Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden und ECR CAR RETAIL verbindlich. 

1.4. ECR CAR RETAIL kann nur insoweit verpflichtet werden, als ihre zuständigen Organe gemäß Art. 703 des Gerichtsgesetzbuchs tätig werden. Der Vertragspartner sollte diese Zuständigkeit durch Einsehen des belgischen Staatsblatts bzw. der Zentralen Datenbank der Unternehmen überprüfen. Die Nichtigkeit einer unter Verstoß gegen den vorstehenden Absatz geschlossenen Vereinbarung ist eine relative Nichtigkeit, auf die sich nur ECR CAR RETAIL berufen kann, nicht aber der Vertragspartner. 

2. Angebote - Bestellungen - Bestätigung

2.1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten, Lieferbedingungen usw., die von ECR CAR RETAIL über die Website www.ecrb.be oder anderweitig übermittelt werden, sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Die in solchen Mitteilungen angegebenen Verfügbarkeiten, Preise und Lieferzeiten sind Richtwerte und können sich ändern. Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten sind für ECR CAR RETAIL nur dann verbindlich, wenn sie von ECR CAR RETAIL ausdrücklich und schriftlich durch Übersendung eines Bestellscheins bestätigt worden sind. 

2.2. Der Kunde kann den Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei ECR CAR RETAIL beantragen, indem er eine Bestellung aufgibt. Nach Eingang einer Bestellung kann ECR CAR RETAIL nach eigenem Ermessen einen schriftlichen Bestellschein ausstellen. Dieser Bestellschein enthält einen Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2.3. Eine von einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden unterzeichnete Kopie des Bestellscheins muss vom Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt des Bestellscheins per E-Mail oder auf anderem Wege an ECR CAR RETAIL zurückgeschickt werden. Mit der Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Kunden, sei es durch eine elektronische Signatur oder auf andere Weise, akzeptiert der Kunde in vollem Umfang die im Bestellschein und in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten besonderen Bedingungen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt des Bestellscheins ein unterschriebenes Exemplar des Bestellscheins per E-Mail zurückschickt, ist ECR CAR RETAIL nicht an die im Bestellschein enthaltenen Bedingungen gebunden. Bestätigt der Kunde die Bestellung auf andere Weise, unter anderem durch die Angabe, dass ECR CAR RETAIL mit der Bearbeitung der im Bestellschein angegebenen Bestellung fortfahren kann, gelten für diese Bestellung die Bedingungen des Bestellscheins und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2.4. Erklärungen von Mitarbeitern von ECR CAR RETAIL zur Bestellung des Kunden, die nicht im Bestellschein enthalten sind, sind für ECR CAR RETAIL nicht verbindlich, es sei denn, sie werden von einem bevollmächtigten Vertreter von ECR CAR RETAIL schriftlich bestätigt. 

3. Preis und Zahlung

3.1. Die Preise sind in EUR angegeben, sofern auf dem Bestellschein nichts anderes vermerkt ist. Das Risiko von Wechselkursänderungen trägt der Kunde. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern, Einfuhrzölle und Abgaben. Die Preise verstehen sich ausschließlich Versand-, Verpackungs- und sonstiger Kosten, es sei denn, dies ist im Bestellschein ausdrücklich angegeben. 

3.2. Im Bestellschein kann ECR CAR RETAIL den Kunden auffordern, eine Anzahlung („Anzahlung“) von bis zu 20 % des Gesamtverkaufspreises der im Bestellschein genannten Waren und Dienstleistungen zu leisten. Der Kunde zahlt die Anzahlung innerhalb von 10 Arbeitstagen, nachdem ECR CAR RETAIL den Bestellschein erhalten hat. Zahlt der Kunde die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen, hat ECR CAR RETAIL die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Mitteilung aufzulösen oder den Auftrag dennoch auszuführen. Die Ausführung einer Bestellung durch ECR CAR RETAIL ohne Anzahlung stellt weder einen Verzicht noch einen Nachlass oder eine sonstige Änderung der im Bestellschein oder in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen besonderen Bedingungen dar. Artikel 1590 des belgischen Zivilgesetzbuches ist auf die Anzahlung nicht anwendbar. 

3.3. Im Bestellschein kann ECR CAR RETAIL den Kunden auffordern, eine ausreichende Sicherheit für die vom Kunden zu leistenden Zahlungen zu stellen. Wenn der Kunde diese Sicherheit nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen geleistet hat, hat ECR CAR RETAIL die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Kunden durch schriftliche Mitteilung aufzulösen oder den Auftrag zu bearbeiten. Die Bearbeitung der Bestellung durch ECR CAR RETAIL bei fehlenden Sicherheiten kann nicht als Verzicht, Nachlass oder sonstige Änderung der im Bestellschein enthaltenen besonderen Bedingungen ausgelegt werden. 

3.4. ECR CAR RETAIL stellt per E-Mail eine Rechnung über den im Bestellschein angegebenen Verkaufspreis aus. Wenn eine Anzahlung geleistet wurde, wird dieser Betrag von der Rechnung abgezogen. Die Rechnungen sind vom Kunden spätestens am Fälligkeitstag der Rechnung zu bezahlen. Wenn der Lieferant von ECR CAR RETAIL die Bestellung nur teilweise an ECR CAR RETAIL liefert, ist ECR CAR RETAIL berechtigt, den Preis für die gelieferten Fahrzeuge in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob in derselben Bestellung weitere Fahrzeuge bestellt wurden. In der Rechnung werden die an ECR CAR RETAIL gelieferten Fahrzeuge aufgeführt, die der Kunde gemäß Artikel 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abholen muss. 

3.5. Die Zahlung erfolgt in Euro durch Überweisung auf das von ECR CAR RETAIL in der Rechnung angegebene Konto. Bankgebühren und Währungsumrechnungsgebühren (wenn der Kunde in einer anderen Währung zahlt) gehen zu Lasten des Kunden. Barzahlungen werden von ECR CAR RETAIL nicht akzeptiert. Andere Zahlungsarten als die Banküberweisung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ECR CAR RETAIL. 

3.6. Wenn der Kunde nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung die vollständige Zahlung leistet, hat ECR CAR RETAIL - unbeschadet des Artikels 4.7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - das Recht, den Vertrag mit dem Kunden auf dessen Kosten ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen. Im Falle einer Auflösung gemäß dieser Bestimmung hat ECR CAR RETAIL Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Preises der Waren, auf die sich die Auflösung bezieht, unbeschadet des Rechts von ECR CAR RETAIL, einen höheren Betrag zu verlangen, wenn der erlittene Schaden mehr als 20 % des Warenpreises beträgt. ECR CAR RETAIL ist berechtigt, diesen Betrag durch Einbehaltung der Anzahlung zu verrechnen. 

3.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen, die er hat oder zu haben behauptet, mit Beträgen zu verrechnen, die er ECR CAR RETAIL schuldet. ECR CAR RETAIL hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen in der folgenden Reihenfolge zu verrechnen: (1) zur Begleichung ausstehender Beträge aus einer früheren Transaktion zwischen ECR CAR RETAIL und dem Kunden, (2) zur Begleichung von Kosten und Zinsen und (3) zur Begleichung des Hauptbetrags. 

3.8. Alle gemäß Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellten Waren bleiben Eigentum von ECR CAR RETAIL, bis der Kunde alle seine Zahlungs- und Abholverpflichtungen erfüllt hat, auch wenn ECR CAR RETAIL abweichend von Artikel 4.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Abholung von Fahrzeugen vor dem Erhalt der vollständigen Zahlung gestattet hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren vor dem Eigentumsübergang zu veräußern, zu verpfänden, zu belasten oder zu verändern. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beschlagnahmen oder ein Recht auf sie geltend machen wollen, hat der Kunde ECR CAR RETAIL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und Kopien aller relevanten Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschlagnahme zu übermitteln.  

3.9. Für Fahrzeuge, die in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verkauft werden, kann der Nullsatz der Mehrwertsteuer gelten. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Formalitäten verantwortlich, um den Nullsatz in Anspruch nehmen zu können. Wenn der Nullsatz von den Steuerbehörden aus irgendeinem Grund nicht akzeptiert wird, stellt der Kunde ECR CAR RETAIL von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen frei. In einem solchen Fall zahlt der Kunde ECR CAR RETAIL den geschuldeten Mehrwertsteuerbetrag nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung von ECR CAR RETAIL.  

4. Lieferung - Risikoübertragung 

4.1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung in den Räumlichkeiten von ECR CAR RETAIL, die dem Kunden mitgeteilt wurden. Besteht die Bestellung aus mehreren Fahrzeugen, hat ECR CAR RETAIL das Recht, einen Teil der Bestellung in Rechnung zu stellen und zu liefern, wenn und soweit sie von ihren Lieferanten an ECR CAR RETAIL geliefert wird.

4.2. Die Lieferzeiten sind Richtwerte und können sich ändern, unter anderem aufgrund von Änderungen im Produktionsplan des Herstellers und anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle von ECR CAR RETAIL liegen. Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass ECR CAR RETAIL keinen Einfluss auf Änderungen des Produktionsplans, aus welchem Grund auch immer, durch seinen Lieferanten hat. ECR CAR RETAIL unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Kunden über Änderungen der voraussichtlichen Lieferzeiten zu informieren. 

4.3. Der Kunde muss die Bestellung spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Begleichung der Rechnung gemäß Artikel 3.4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abholen oder abholen lassen. Die Fahrzeuge werden vom Kunden oder in seinem Namen erst dann abgeholt, wenn die vollständige Zahlung der Rechnung und aller vom Kunden an ECR CAR RETAIL geschuldeten Unkosten und Vergütungen eingegangen ist. Anfallende Einfuhr- oder Ausfuhrzölle und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. 

4.4. Die Kontrolle der Waren und Fahrzeugpapiere muss vom Kunden oder seinem Vertragspartner in Anwesenheit eines Mitarbeiters von ECR CAR RETAIL bei der Abholung der Waren auf dem Gelände von ECR CAR RETAIL durchgeführt werden. Der Kunde ist ein professioneller Käufer und verpflichtet sich, die Ware bei der Lieferung sorgfältig zu prüfen oder einen Dritten mit der Prüfung zu beauftragen, der über die zur Durchführung der Prüfung erforderlichen technischen Kenntnisse verfügt. ECR CAR RETAIL haftet nicht für sichtbare Schäden oder Mängel, die von ECR CAR RETAIL und dem Kunden (oder einem von ihm beauftragten Dritten) bei der Abholung der Ware nicht erkannt wurden. Wenn ECR CAR RETAIL und der Kunde sich nicht auf eine Entschädigung für bei der Inspektion festgestellte sichtbare Schäden oder Mängel einigen können, hat ECR CAR RETAIL das Recht, den Vertrag mit dem Kunden schriftlich aufzulösen. In diesem Fall erstattet ECR CAR RETAIL die vom Kunden gezahlten Beträge, die nicht mit früheren Schulden, Kosten oder Gebühren des Kunden gemäß Artikel 3.7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verrechnet wurden. 

4.5. ECR CAR RETAIL kann Logistikdienstleister empfehlen, die den Transport der Waren von ECR CAR RETAIL zum Kunden übernehmen, wenn dies die Transportkosten für den Kunden optimiert. Wenn der Kunde einen solchen Vorschlag von ECR CAR RETAIL annimmt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass (1) ECR CAR RETAIL im Namen des Kunden einen Vertrag mit dem Logistikdienstleister abschließen kann, um den Transport zu der vom Kunden angegebenen Adresse zu organisieren, und dass (2) alle Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Überprüfung und dem Transport der Fahrzeuge vom Kunden getragen werden müssen. Der Kunde ist für den Abschluss einer angemessenen Versicherung zur Deckung der Transportrisiken verantwortlich. ECR CAR RETAIL haftet nicht für Verluste oder Schäden während des Transports durch den Logistikdienstleister, auch wenn dieser von ECR CAR RETAIL vorgeschlagen wurde. 

4.6. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung der Ware geht auf den Kunden über, wenn ECR CAR RETAIL den Kunden benachrichtigt hat, dass die Ware zur Abholung bereitsteht. Der Kunde hat für eine angemessene Versicherung zu sorgen, die alle Risiken von Beschädigung, Diebstahl und Verlust abdeckt. Der Kunde akzeptiert, dass die Fahrzeuge nicht unbedingt überdacht gelagert werden. 

4.7. Wenn der Kunde (1) die Ware oder einen Teil der Ware nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Begleichung der Rechnung gemäß Artikel 3.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abholt, (2) nicht spätestens am Fälligkeitstag der Rechnung gemäß Artikel 3.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vollständige Zahlung leistet und/oder (3) ECR CAR RETAIL schriftlich mitteilt, dass er die Ware nicht bezahlen und abholen wird, hat ECR CAR RETAIL das Recht, den Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise schriftlich auf Kosten des Kunden aufzulösen. Im Falle einer Auflösung gemäß dieser Bestimmung hat ECR CAR RETAIL Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Preises der Waren, auf die sich die Auflösung bezieht, unbeschadet des Rechts von ECR CAR RETAIL, einen höheren Betrag zu verlangen, wenn der erlittene Schaden mehr als 20 % des Warenpreises beträgt. ECR CAR RETAIL ist berechtigt, diesen Betrag durch Einbehaltung der Anzahlung zu verrechnen. Sofern und solange ECR CAR RETAIL nicht von seinem Recht auf Vertragsauflösung Gebrauch macht, ist der Kunde nicht von seiner Verpflichtung zur Abholung der Fahrzeuge befreit. Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs zahlt der Kunde an ECR CAR RETAIL den vereinbarten Preis des verlorenen oder beschädigten Fahrzeugs. 

4.8. Als Sicherheit für die Bezahlung früherer und gegenwärtiger Forderungen, die ECR CAR RETAIL gegenüber dem Kunden hat oder haben könnte, kann ECR CAR RETAIL ein Pfandrecht ausüben, und ECR CAR RETAIL wird ein Pfandrecht an allen Gütern des Kunden eingeräumt, die ECR CAR RETAIL besitzt oder erwerben wird, sowie an allen Gütern, die ECR CAR RETAIL dem Kunden schuldet. 

5. Produktgarantie und -zulassung 

5.1. Der Kunde ist ein professioneller Käufer. ECR CAR RETAIL haftet nicht für versteckte oder sichtbare Mängel. Der Kunde und ECR CAR RETAIL verzichten bis zum Beweis des Gegenteils auf jede rechtliche oder sonstige Vermutung, dass ECR CAR RETAIL versteckte Mängel kannte. Die für die vom Kunden bestellten Waren geltende Garantie ist die Herstellergarantie, die in dem Land gilt, in dem die Waren von ECR CAR RETAIL gekauft wurden. Der Kunde akzeptiert die für die Waren geltende Produktgarantie. Die vom Produkthersteller gewährte Garantie ist möglicherweise nicht in allen Gerichtsbarkeiten gültig. Der Kunde wendet sich mit seinen Garantieanfragen direkt an den Hersteller der Waren oder an das örtliche Händlernetz. In jedem Fall können der Kunde und Dritte keine über die vom Hersteller gewährte Garantie hinausgehende Garantie von ECR CAR RETAIL in Anspruch nehmen. Die Waren werden gemäß den Spezifikationen des Herstellers verkauft. ECR CAR RETAIL haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben. 

5.2. ECR CAR RETAIL stellt dem Kunden die Dokumente und Bescheinigungen zur Verfügung. Der Kunde hat zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob alle Unterlagen zur Verfügung gestellt worden sind. Ist für den Weiterverkauf der Waren durch den Kunden eine gesetzliche Zulassung oder die ausdrückliche Zustimmung des Herstellers in dem Land erforderlich, in dem der Kunde die Waren verkauft oder zu verkaufen wünscht, so ist der Kunde allein dafür verantwortlich, diese Zulassung oder Zustimmung einzuholen. Die Erlaubnis, ein bei ECR CAR RETAIL erworbenes Produkt in einem bestimmten Land zu vermarkten, wird weder impliziert noch vorausgesetzt. ECR CAR RETAIL stellt dem Kunden eine redigierte Kopie der Rechnung des Lieferanten der Produkte zur Verfügung, wenn ein Gericht oder eine Behörde dies anordnet. 

6. Begrenzung der Haftung 

6.1. ECR CAR RETAIL haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, Handelsverluste, Verluste im Zusammenhang mit alternativen/Ersatztransporten, Miet- oder Leasingkosten, Schäden an Gütern Dritter, entgangenen Gewinn, Schäden durch Verspätung und persönliche oder immaterielle Schäden wie Rufschädigung. 

6.2. ECR CAR RETAIL haftet nicht für direkte Schäden. Wenn eine Haftungsbeschränkung für unmittelbare Schäden gesetzlich ausgeschlossen ist, ist die Haftung von ECR CAR RETAIL in jedem Fall auf 10 % des Nettopreises der Bestellung des Kunden oder 10.000 EUR beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.  

6.3. Der Kunde verpflichtet sich, ECR CAR RETAIL von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von ECR CAR RETAIL an den Kunden gelieferten Waren freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich der Gewährleistungsansprüche von Kunden des Kunden. 

7. Höhere Gewalt 

7.1. ECR CAR RETAIL ist nicht verpflichtet, ihren Verpflichtungen nachzukommen, wenn und soweit sie daran durch Umstände gehindert wird, die außerhalb der Kontrolle von ECR CAR RETAIL liegen (höhere Gewalt). Zu diesen Umständen gehören unter anderem Brände, Explosionen, Naturkatastrophen und extreme Wetterbedingungen wie Überschwemmungen, Schneestürme und Erdbeben, bewaffnete Konflikte und Terrorismus, Aufstände, Streiks und Aussperrungen, relevante Änderungen der geltenden Gesetze oder der Steuerpolitik, Stornierung von Bestellungen durch Fahrzeughersteller, Verbotsmaßnahmen, Konkurs von ECR CAR RETAIL-Lieferanten und Lieferverweigerung durch ECR CAR RETAIL-Lieferanten. Hat ECR CAR RETAIL ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden bereits teilweise erfüllt, wenn sie durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer weiteren Verpflichtungen gehindert wird, oder wirkt sich die höhere Gewalt nur teilweise auf die Bestellung des Kunden aus, führt ECR CAR RETAIL die Bestellung so weit wie möglich aus. Dabei ist der Kunde verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge gemäß Artikel 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen und abzuholen. 

7.2. Wenn ECR CAR RETAIL nach der Annahme der Bestellung mit einer Änderung der Umstände konfrontiert wird, auf die sie keinen Einfluss hat (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umstände) und die sich auf den Verkaufspreis der vom Kunden bestellten Waren oder auf die Lieferzeit auswirken, kann ECR CAR RETAIL den Kunden kontaktieren, um ihm einen geänderten Preis für die von diesen Umständen betroffenen Produkte und/oder, unbeschadet des Artikels 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geänderte Lieferzeiten anzubieten. Wenn der Kunde die von ECR CAR RETAIL gemäß dieser Bestimmung angebotenen neuen Preise oder Lieferbedingungen nicht akzeptiert, haben ECR CAR RETAIL und der Kunde das Recht, den Vertrag entschädigungslos durch schriftliche Mitteilung aufzulösen, soweit er sich auf die von der Änderung der Umstände betroffenen Waren bezieht. 

8. Sonstiges 

8.1. ECR CAR RETAIL hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden, wenn der Kunde Konkurs anmeldet, Gläubigerschutz beantragt (z.B. gerichtliche Sanierung), wenn der Kunde aufgelöst wird oder wenn ein wesentlicher Teil seines Vermögens beschlagnahmt wird, oder wenn ECR CAR RETAIL begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, die Bestellung zu bezahlen. In diesem Fall werden die Forderungen von ECR CAR RETAIL gegenüber dem Kunden sofort fällig. 

8.2. ECR CAR RETAIL sammelt Informationen von seinen Kunden, einschließlich des Kunden, um Kundenbestellungen zu bearbeiten, Aufzeichnungen zu führen und die Kunden gelegentlich über Werbeaktionen und kommerzielle Informationen in Bezug auf ECR CAR RETAIL und verbundene Unternehmen zu informieren. Die von den Kunden gesammelten Informationen können personenbezogene Daten enthalten, wie z. B. E-Mail-Adressen und andere Kontaktdaten von Mitarbeitern und Geschäftsführern des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung dieser Informationen zu diesen Zwecken einverstanden. Auf Verlangen des Kunden gewährt ECR CAR RETAIL Zugang zu den personenbezogenen Daten, die über die Führungskräfte oder Mitarbeiter des Kunden gesammelt wurden, und berichtigt diese gegebenenfalls. ECR CAR RETAIL trifft angemessene Vorkehrungen, um die von den Kunden gesammelten Informationen im Einklang mit dem rechtlichen Rahmen der DSGVO-Gesetzgebung zu schützen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website www.ecrb.be. 

8.3. Der Kunde ist sich bewusst, dass ECR CAR RETAIL ein Händler ist, der bei der Belieferung seiner Kunden von externen Lieferanten und Marktbedingungen abhängig ist. ECR CAR RETAIL übt keine Kontrolle über die Produktionspläne und die Zulieferer aus. Der Kunde akzeptiert, dass die Artikel 2.1, 4.2, 5, 6 und 7 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags mit ECR CAR RETAIL bilden. 

8.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die eine gleichwertige Wirkung wie die gesetzlich zulässige hat. Die übrigen Bestimmungen gelten weiterhin in vollem Umfang.

8.5. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle anderen oder zusätzlichen Vereinbarungen zwischen ECR CAR RETAIL und dem Kunden unterliegen dem belgischen Recht. Die Parteien schließen die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf aus. Mit Ausnahme des Rechts von ECR CAR RETAIL, zur Wahrung ihrer Rechte vor anderen Gerichten Unterlassungs- oder Verbotsklagen zu erheben, unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen anderen oder zusätzlichen Vereinbarungen zwischen ECR CAR RETAIL und dem Kunden der ausschließlichen Zuständigkeit des Unternehmensgerichts Antwerpen, Abteilung Antwerpen.



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